Pressemeldungen als Schubhilfe für Neuheiten
Eine neue Idee oder ein neues Produkt wollen gründlich kommuniziert werden. Manche Unternehmen oder Dienstleister tun dies durch die Maßnahmen der klassischen Werbung, andere bedienen sich des Online Marketings. Pressemeldungen gehören zu beiden Bereichen dazu, haben sich im Internet aber etwas von ihren Print-Ausgaben wegentwickelt.
Auf freien Portalen für Pressemeldungen kann man als Werbender Texte veröffentlichen, die das neue Produkt, die neue Idee oder eine wichtige Personalie kommunizieren. Ein Online Redakteur kennt sich wohl am Besten mit den Formalitäten dieser Presseportale aus, von denen es mittlerweile Dutzende im Internet zu finden gibt. Manche haben strenge Ansprüche an die zu veröffentlichenden Pressetexte, andere wiederum erlauben direktes Veröffentlichen ohne Revision durch eine Redaktion.
Somit zeigt sich schon, dass es sich bei den Internet-Pressemeldungen immer auch ein wenig um die Mechanismen der Suchmaschinen handelt und nicht ausschließlich um die pure Information, wie es bei den klassischen, herkömmlichen Pressetexten der Fall ist. Letztere werden ja normalerweise per Fax oder Email an die Empfänger verschickt, im Falle der Online Presseportale verläuft das Ganze anders.
Pressemeldungen im WWW werden in einem Formular auf den jeweiligen Websites von den Online Redakteuren selbst eingetragen. Dazu gibt es verschiedene Eingabefelder, in die die wichtigsten Informationen der Meldung, aber auch zum Autoren eingetragen werden müssen. Einige Angaben sind Pflicht, andere freiwillig.
Neben dem Haupttext kommen so zahlreiche weitere kurze Textpassagen zusammen, wie eine Kurzinformation des thematisierenden Unternehmens, eine aussagekräftige Überschrift, sowie in manchen Fällen auch ein kurzer Aufhänger.
Doch auch, wenn der Online Redakteur alle Angaben gemacht hat, kommt es bei den Portalen mit Revision, also mit Qualitätsprüfung, auch auf den Inhalt des Textes an. Zwischen den verschiedenen Presseportalen gibt es große Unterschiede im Qualitäts- und Vollständigkeitsanspruch der zu veröffentlichenden Texte. |